Sämtliche Informationen sind der Sichtungs- und Auswahlordnung des JVST vom 04.12.2010 zu entnehmen .
Aufnahmeanträge werden ausschließlich durch den Landestrainer ausgegeben.
Die Einschulung erfolgt ab der 7 .Klasse, ist aber auch bereits ab der 5. Klasse ohne Internatsplatz möglich.
Eine Vorausetzung für die Aufnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am jährlich durchgeführten Sichtungstag.